Das Anleitungsbuch für Investition im Iran
Der 3. Paragraph des Korrekturgesetzes und manche Vorschritten des 4. Wirtschaftserweiterung, Sozial und Kulturprogramms des islamischen Irans und in Kraftsetzung (der 44. Paragraph) des Gesetzbuches
In Bezug auf den 7. Artikel des Korrekturgesetzes und auf manche Vorschriften des 4. Wirtschaftserweiterung, Sozial und Kulturprogramms des islamischen Irans und in Kraftsetzung der Politik (der 44. Paragraph) des Gesetzbuches ist das Ministerium verpflichtet, um das Anleitungsbuch für die Investition zu verfassen und es zu veröffentlichen. Aufgrund der bestimmten Aufgabe werden die verlangten Informationen von Behörden und Ministerien genommen und nach der Sammlung wird das 1. elektronische Exemplar des genannten Buches veröffentlicht und an der unten genannten Internetseite angehängt. Es wird dieses Exemplar später noch mal nach mehrmaliger Untersuchung der genommenen Informationen von der Behörden und Ministerien veröffentlicht, um Bewerber und beschäftigte Leute es besser und passender zu nutzen.
Bezüglich auf den verfassten Inhalt des 3. Paragraphen, Artikel 7 des Gesetzbuches ist dieses Buch, das einzige Buch, was den Bewerbern für die Investition ihre Aufgaben erklärt und keine Behörde und Organisation hat die Macht zur Annahme von Genehmigungen mehr Unterlagen und Voraussetzungen von Bewerbern zu verlangen.
Es wurde aufgrund der Aufmerksamkeit auf vorschriftsmäßige Aufgabe und der Ausgabe des 1. Exemplars in diesem Bereich mit allen Behörden, Ministerien, aktiver und privater Abteilung in Briefwechsel gestanden, um positive Ideen mit der Absicht der Verkürzung von Änderungen und der Ausstellungszeit für Genehmigungen und des Entzuges der überflüssigen Genehmigungen und der Beantragung zur vervollständigen Informationen im 2. Exemplar zu verwirklichen.
Dem verfassten Inhalt des Paragraphen zufolge und auf der Grundlage des Bedürfnisses zur Wiederkorrektur des genannten Buches über Erleichterung der Vorschriften und den Entzug der überflüssigen Genehmigungen, die alle sechs Monate überprüft werden, veröffentlicht alle sechs Monate die Behörde das genannte Buch als elektronisches Exemplar, um die Jobbewerber einfacher und passender ihre Gelegenheit zu benutzen.
www.mefa.gov.ir
Die Internetadresse des Wirtschaftsministeriums
www.investiniran.ir
Die Internetadresse der Investitionsbehörde, Wirtschafts- und technische Hilfe des Irans
www.doinqbusinessiniran.ir
Die Internetadresse der Jobhilfe im Iran