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Thu, May 17, 2012, 11:56
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Der Obersterausschss für im Ausland lebende Iraner


Der Obersterausschss für im Ausland lebende Iraner im Sommer des Jahres 1370 mit dem Titel „Expertenpflichte“ wurde in dem Büro der Vertretung des islamischen Irans bei der Organisation der vereinten Nationen (Newyork) veranstaltet und den Ministerien vorgestellt.
Danach wurde „Expertenpflichte“ ihre Arbeit von Mordad (5.Monat des persischen Jahres) des Jahres 1373 bis Ende 1375 unter der Leitung des Beratungsausschusses des Auslandsministers und vom Jahr 1376 bis 1378 unter der Leitung der Bildungsminiszteriumsvertretung für Auslandsministerium weiter gemacht.
Das Fehlen von Politik und passender Organisierung zwischen entsprechenden Behörden über im Ausland lebende Iraners Angelegenheiten und die Wichtigkeit der Nutzung des im Ausland lebenden Iraner Könnens zur Erweiterung waren gute Gründe, um Leitung und Anführung durch einen Ausschuss in Kraft zusetzen. Aus dem Grund in der Sitzung am 1379/6/2 akzeptierte der geehrte Staatausschuss den Plan zur Entstehung des Obersterausschusses für im Ausland lebende Iraner und übergab dem Auslandsministerium seine Sekrätariatsaufgaben. Das wurde nach dem Vorschlgen und Überprüfung des Auslandsministeriums beim politischen Ausschuss am 1382/8/18 mit der Paragraphnummer T/22355 und am 1382/9/4 mit der Paragraphnummer 28798 gemäß dem Paragrph 138 des Gesetzbuches des islamischen Irans akzeptiert. Seine Leitung ist der geehrte Präsident und sein Direktor ist der Auslandsminister und seine Sekrätariatstellung ist beim Auslandsmnisterium. Dem zufolge wurde der Ausschuss mit der Leitung des Präsidenten und die Mitgliedschaft von 8 Ministerien (Auslandsministerium, Ministerium des Innern, Volksbildungsministeium, Wirtschafts-, und Finanzministerium, Schulbildungsministerium, Forschungsministerium, Sozial und Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium) und 2 Organisationen ( Fernsehorganisation und Frauensolidaritätsorganisation) veranstaltet. Zu diesem Zweck betonte die vom Ausschuss veranstalteter Sitzung am 1382/10/8 die persische islamische Identität, persische Sprache für im Ausland lebende Iraner, und die Erleichterung ihrer Zusmmenarbeit. Sie überprüfte auch die politischen Wege des 4. Programms der Erweiterung.
Bei der ersten Versammlung des Obersterausschusses für im Ausland lebende Iraner mit der Leitung des Präsidenten wurde das Handlungsstatut des Obersterausschusses am 1383/12/5 bewilligt. Dem zufolge weist der Obersterausschuss 4 Expertengruppenarbeiten (rechtlich, Zusammenarbeit für Wissenschft und Forschung, kulturel, Wirtschafts-, Investitions- und Handelsarbeit) auf. In dieser Sitzung wurde die Leitung der 4 Gruppen in Reihenfolge dem Auslandsminister, Wissenschaftsminister, Volksbildungsminister, Finanz und Wirtschaftsminister übergaben und außerdem wurde die Pflicht jeder Gruppe bestimmt.
Gemäß der Paragrphnummer T/11028 und H/34934 am 1385/2/9, die vom geehrten Staatsausschuss bewilligt worden, wurde das Sekrätariat des Ausschusses mit der vorherigen Korrektur der Paragrphnummer (2) von dem Auslandsministerium auf die Präsidentenorganisation übertragen.
 

Die wichtigsten Pflichte des Obersterausschusses für Iraner, die im Ausland leben

1. Überprüfung, Verabschiedung von Gesetzen und großen Plänen für Iraner, die im Ausland leben.
2. Entscheidung von erforderlichen Maßnahmen zur passenden Reaktion mit im Ausland lebenden Iranern.
3. Unterstützung der Identität für im Ausland lebenden Iraner.
4. Unterstützung der iranischen Rechte in diversen Bereichen z.B. Sozial, Wirtschaft usw.
5. Erleichterung und Unterstützung der Anwesenheit von Iranern, die im Ausland leben, in Sozial, Wirtschaftsbereichen im Inland.
6. Organisierung und Steigerung der Handlungspolitik der diversen Inlandsbehörden für Verwendung von ihren Diensten.
7. Erleichterung und Gebundenheit zwischen im Ausland lebenden Iranern und im Inland lebenden Iranern durch den Vorschlag der notwendigen Vorschriften und passenden Vorschriftsbewilligung.

Zur notwendigen Organisierung zwischen der diversen Gruppenarbeit hat der Obersterausschuss ein Sekrätariat, das aufgrung der beschribenen Pflichte verantwortlich für die Kontaktorganisierung zwischen Iranern im Ausland und Inland, zwischen offiziellen Behörden, für Arbeitssuche, Verwendung von technicher, Leitungs-, wissenschaftliche, Kontakt und Investitionsmöglichkeit für im Ausland lebenden Iraner ist. Es hilft dem Land mit der Steigerung und Erweiterung der Beziehungen zwischen anderen Ländern.
Dem zufolge, das Sekrätariat des Obersterausschusses teilt die im Ausland lebenden Iraners Angelegenheiten dem Sekrätariat der Gruppenarbeit mit. Das Sekrätariat der Gruppenarbeit wird auf die Probleme durch ihre eigenen Möglichkeiten und Mitglieder eingehen und es schlägt auch diversen Lösungen vor. Die Ergebnisse den Gruppenarbeitsitzungen werden der Organisierungsausschusssitzungen der Gruppenarbeitsdirektoren, die aus der Vertretung der geehrten Präsidenten, dem geehrten Direktor des Obersterausschusses, den geehrten Direktoren der Gruppenarbeit und die Vertretung der geehrten Justizminister bestehen,vogeschlagen. Zur Bewilligung wird es der im Ausland lebenden Iraner Obersterausschussitzung vorgelegt.
Es ist daraf zu achten, dass die Organisierung der Justitzgruppe mit der Leitung von dem Justizminister eine zukünftige Ordnung des Obersterausschusses ist. Aus dem Grund werden zurzeit Justizangelegenheiten durch die Vertretung des internationalen Justizministeriums behandelt.


Die Mitglieder der Wirtschafts-,Investitions- und Handelsgruppe

Die Gruppenarbeit besteht aus diversen Behörden wie Finanz und Wirtschaftsministerium, Handelsministerium, Auslandsministerium, Ministerium des Innern, Zentralbank, Handelsraum, Industrie und Erzministerium des Irans. Aufgrund der Aufforderung des Gruppenarbeitsdirektors und der Bewilligung von iranischem Ausschussdirektor sind das Industrie und Erzministerium, die Vertretung des Wissenschaftsministeriums, die Forschungsvertretung des Präsidenten Mitglieder der Gruppenarbeit.

Die Arbeitspflicht für Wirtschafts-, Investitions und Handelsgruppe

1. Anziehung der Zusammenarbeit von Iranern, iranischen Experten und ihre Investitionen mit Hilfe von erforderlicher Diplomatie zur Unterstützung der Warenausführung und des Irans technischen Dienst auf dem Globalmarkt und zur Übertragung von Investition der Iraner, die im Ausland leben.
2. Bestimmung und Besorgung der Tagesordnung und der Leitung der Arbeit für Wirtschafts- und Handelsgruppe. 
3. Forschung der Zusammenarbeitsbereiche für Wirtschaft der Iraner zur Unterstützung der Inlansinvestition und Erleichterung der dazu entstehende Arbeiten.
4. Kontakt mit iranischen Investoren, Industrieeigentümer und kaufleute, die im Ausland leben, durch Sekrätariat und Agenturen des islamischen Irans.
5. Organisierung zur Besichtigung der Iraner für Aufbau, Industrie und Wirtschatsprojekte des Landes für Leute, die entweder einzeln oder als Gruppe in den Iran verreisen.
6. Forschung der Nutzungsweise der anderen Länder für Wirtschaftskönnen ihrer Auswander
7. Hilfe zur Veranstaltungs und Wirtschaftsseminaren im Aus und Inland mit der Anwesenheit der Iraner und der entsprechenden Organisationen.
8. Besorgung und Vorschreibung der passenden Ideen zur Ermutigung der Wirtschaftsaktivitätenserweitrung für Iraner, die im Ausland leben, damit sie sich an die entsprechenden Organisationen wenden können.
9. Zusammenarbeit mit dem ausländischen Wirtschaftskooperationsausschuss.
10. Erkennung der Regierungs- und Privatabteilung im Land, die an der Zusammenarbeit mit Iranern, die im Ausland leben, interessiert sind.
11. Punktliche Mitteilung von Wirtschafts- und Handels-Seminaren und Sitzungen von Iranern, die im Ausland leben.
12.  Bentzung des Könnens von Iranern zur Steigerung der Wirtschaftsprogramme.
13. Ankündigung von letzten Gesetzten, Vorschriften und Anweisungen bezüglich auf die Investition und die  Zusammenarbeit mit Iranern.
14. Hilfe zur Lösung der Zollangelegenheiten von Iranern in bestimmten Rahmen und mit Hilfe von zuständigen Organisationen.
15. Anziehung der Iraner zur Wirtschafts- und Industrieveranstaltung und zur Vorstellung des Könnens der Industrieabteilungen des Landes in anderen Ländern über Iranern, die im Ausland leben und mit Hife von entsprechenden Behörden.
16. Die Zusammenarbeit und Organisierung mit Behörden für die Wirtschaft von Iranern.
17. Ausführung  der Sekrätariatsarbeiten des Ausschussrates im Rahmen der Pflicht der Gruppenarbeit.
18.  Hilfe zur Lösung für Iraner durch die Zusammenarbeit von zuständigen Organisationen im Rahmen der Pflicht der Gruppenarbeit und Gesetze, Vorschriften, die vom Finanz und Wirtschaftsminister bestimmt worden sind. Das Sekrätariat dieser Gruppenarbeit ist bei der Wirtschafts-, Industrie und techniche Hilfsbehörde.